HB3, die Amateurfunklizenz für Jedermann

 Um mit einem Rufzeichen, welches mit HB3 beginnt, „on air“ zu gehen, muss man eine Prüfung beim BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) ablegen. Diese besteht aus 2 Teilen. Im ersten Teil hat man 20 Minuten Zeit, um 20 Fragen über die „Vorschriften betreffend den Amateurfunk“ zu beantworten. Hier werden Fragen gestellt, wie man sich beim Funken verhält oder was man überhaupt darf. Der zweite Teil der Prüfung besteht aus einem technischen Teil. Dieser dauert 75 Minuten und enthält auch 20 Fragen. Hier geht es um Blitzschutz, allgemeine elektrotechnische Themen, Störungen welche man verursachen kann, etc. Beide Prüfungen bestehen aus Multiple Choice Fragen mit jeweils 4 möglichen Antworten. Auf der Homepage des BAKOM ist der Fragekatalog verfügbar, dieser zeigt in etwa, was für Fragen kommen können.

 Ein Funkamateur mit HB3-Lizenz darf auf folgenden Frequenzen funken:

Frequenzband

Frequenz

Maximale Senderleistung (PEP)

70 cm

430 – 440 Mhz

50 Watt

2 m

144 – 146 Mhz

50 Watt

10 m

28‘000 – 29‘700 kHz

100 Watt

15 m

21‘000 – 21‘450 kHz

100 Watt

80 m

3‘500 – 3‘800 kHz

100 Watt

160 m

1‘810 – 2‘000 kHz

100 Watt

 Für diese Frequenzen dürfen jegliche Arten von Antennen benutzt werden. Diese dürfen auch selbst gebaut werden. Die Einschränkung für die HB3-Lizenzierten besteht darin, dass nur im Handel erhältliche Funkanlagen betrieben werden dürfen. Diese dürfen aber angepasst werden, solange keine Änderungen am Senderteil vorgenommen werden.